Um diese Norm geht es
Anfang 2021 wurde die europäische Norm EN 17210:2021 Accessibility and usability of the built environment – Functional requirements veröffentlicht. Diese Norm stellt neue Anforderungen an die Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher Gebäude und muss von den Mitgliedern der EU in nationales Recht übernommen werden.
Die deutsche Fassung der EN 17210:2021 wurde als DIN-Norm¹ im August 2021 veröffentlicht. Seit Februar 2024 ersetzt sie in Deutschland vorhandene Normen², die der neuen Norm widersprechen und überarbeitet werden müssen – so zum Beispiel auch die DIN 18040-1/2 Barrierefreies Bauen.
Ein Meilenstein in Richtung allgemeiner Barrierefreiheit
Die Norm besagt, dass öffentlich zugängliche Gebäude künftig Menschen mit Behinderung nicht mehr benachteiligen dürfen. Betreiber müssen „eine gleichberechtigte und sichere Nutzung durch einen großen Nutzerkreis, auch durch Menschen mit Behinderungen”, ermöglichen. Dies gilt auch für Notrufe.
Konkrete Erläuterungen, wie Notrufe künftig gestaltet sein müssen, finden sich im Abschnitt zu Aufzügen: „Aufzüge müssen über ein Notrufsystem (Zwei-Wege-Kommunikationssystem) verfügen, das für alle Personen entsprechend dem Mehr-Sinne-Prinzip verständlich und zugänglich ist.“ Denn besonders im Notfall sind Sprachkommunikationssysteme für Personen mit Hörbeeinträchtigung nicht ausreichend. Sie müssen deshalb u. a. künftig um visuelle Kommunikationswege ergänzt werden.
Große Auswirkungen auf Betreiber öffentlicher Gebäude & Infrastruktur
Der Geltungsbereich der Norm erstreckt sich über alle öffentlich zugänglichen baulichen Anlagen, die nach ihrer Zweckbestimmung grundsätzlich von jedermann betreten und genutzt werden können, wie z. B.
- Gebäude des ÖPNV
- Flughäfen
- Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude
- Einrichtungen der Kultur und des Bildungswesens
- Sport- und Freizeitstätten
- Einrichtungen des Gesundheitswesens
- Verkaufs-, Gast- und Beherbergungsstätten
- Stellplätze, Garagen und Toilettenanlagen
Betreiber öffentlicher Gebäude müssen zukünftig alle Notrufeinrichtungen barrierefrei nach dem Mehr-Sinne-Prinzip auslegen.
Das müssen Betreiber jetzt tun
Aktuell wird durch die EN 17210 nur das Ziel definiert, der Mehr-Sinne-Notruf, nicht aber technische Details wie er realisiert werden soll. Der aktuelle Entwurf für die Überarbeitung der deutschen Norm³ zum barrierefreien Bauen beschreibt konkret ein Video- oder Displaysystem für den Notruf in Aufzügen.
In öffentlichen Gebäuden werden Video- oder Displaysysteme für eine visuelle Notrufkommunikation in Aufzügen also in naher Zukunft zur Pflicht. Betreiber sind gut beraten, den Zwei-Sinne-Notruf bereits jetzt bei der Planung und Umsetzung zu berücksichtigen.
Wie eine konkrete technische Umsetzung aussehen kann, zeigt die bereits seit einigen Jahren geltende nordamerikanische Norm ASME A17.1-2019. Hier wird wie in Europa der Notruf über einen Druckknopf ausgelöst und eine Sprechverbindung aufgebaut. Zusätzlich kann über ein Display eine textbasierte Kommunikation mit der Notrufzentrale erfolgen. Eine Videoeinrichtung ermöglicht der Notrufzentrale im Notruffall den Blick in die Kabine. Dies könnte auch für Europa eine mögliche Lösung sein.
Displays: Einsatzmöglichkeiten auch jenseits der Barrierefreiheit
Im Notruffall erfüllen Displays mit Zwei-Sinne-Kommunikation die Anforderungen der neuen Normen: Sie bieten den textbasierten Kommunikationskanal (in verschiedenen Sprachen) mit der Notrufzentrale. Die Kommunikation kann dabei per Touch-Funktion des Displays oder über die Tasten des Kabinentableaus erfolgen. Auch der Anschluss einer Kamera für den Notruffall an das Display ist möglich.
Aber auch darüber hinaus können Displaysysteme für die Betreiber öffentlicher Gebäude Vorteile bieten: Im Normalbetrieb des Aufzugs können sie z. B. für die Darstellung von Nachrichten, Informationen, Mieterverzeichnissen und Lageplänen genutzt werden, aktuelle Termine und Multimediadaten darstellen.
flexyPage®: erprobtes Display-System mit Zwei-Sinne-Notruf
Das flexyPage Smart Display System mit integriertem Zwei-Sinne-Notruf ist eine erprobte und einbaufertige Lösung, welche die (künftigen) Anforderungen der europäischen, deutschen und nordamerikanischen Normen zur Barrierefreiheit erfüllt. Die Displays lassen sich in Aufzügen und Notrufsäulen jeder Marke und jedes Typs nachrüsten und sind kompatibel mit allen handelsüblichen Notrufgeräten.
Die Displaylösung erweitert bestehende Sprachnotrufsysteme um die textbasierte Chatfunktion inklusive Übersetzungsfunktion und optionaler Videoverbindung in die Kabine. Personen können in verschiedenen Sprachen via Touch-Funktion oder mittels Tasten mit der Notrufzentrale kommunizieren. In der Notrufzentrale kommt der flexyPage Messenger zum Einsatz, der die dort vorhandenen Systeme für die Verwaltung der Notrufe sinnvoll erweitert.
flexyPage Displays stehen in verschiedenen Bauformen und Größen von 7 Zoll bis 46 Zoll zur Verfügung. Sie sind sehr widerstandsfähig gegen Vandalismus. Im Normalbetrieb können sie eine große Bandbreite an Aufzugsignalen, Multimediadaten und Informationen darstellen. Detaillierte Informationen zum barrierefreien Zwei-Sinne-Notruf finden Sie auf der Produktwebseite: flexypage.de/de/flexypage-messenger
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