Was ist ein 2-Sinne-Notruf?
2-Sinne-Notruf bedeutet, dass eine in einem Aufzug eingeschlossene Person mit der Notrufzentrale nicht nur über eine Sprachverbindung (also mit dem Hörsinn) kommunizieren kann, sondern einen Notruf alternativ auch über einen anderen Sinn (die visuelle Wahrnehmung) absetzen kann.
Wie funktioniert der 2-Sinne-Notruf genau?
In einem Notfall drücken eingeschlossene Personen wie gehabt auf einen Alarmknopf. Der Notruf wird an die Notrufzentrale weitergeleitet. In der Zentrale antwortet autorisiertes Personal mit einer Sprachverbindung auf den Notruf. Erhält die Notrufzentrale aus dem Aufzug darauf keine Antwort, beginnt die Notrufzentrale eine visuelle Kommunikation mit dem Aufzug, vergleichbar mit einer Chatfunktion. Die eingeschlossene Person kann dem autorisierten Personal entweder durch Betätigen der vorhandenen Tasten im Kabinentableau (einfache, eher unflexible Systeme) oder über einen Touchscreen (avancierte, deutlich flexiblere Systeme) antworten.
Was sind die geltenden europäischen Normen für den Aufzug-Notruf?
In der Norm DIN EN 81-28 ist der Fern-Notruf für Personen- und Lastenaufzüge beschrieben. Mit der darin beschriebenen Technik sollen in einem Aufzug eingeschlossene Personen einen Notruf absetzen können. Die Vorschriften beinhalten u.a. Spezifizierungen zu Taster und Sprechverbindung, Beschilderung und Übertragung von Informationen. Optional kann ein Aufzug nach DIN EN 81-70 ‘Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen einschließlich Personen mit Behinderungen’ ausgestattet werden. Hier werden zum Beispiel konkrete Anforderungen an Lautstärke, Kontrast, Taktilität und Zeichengröße beim Notruf gestellt.
Warum reichen die derzeitigen DIN EN Normen nicht aus?
Im Fokus der derzeitigen Regelungen stehen Menschen ohne körperliche Einschränkungen und Menschen mit Sehbehinderungen. Keine der beiden Normen berücksichtigt jedoch Menschen, die nicht hören oder nicht sprechen können, oder die die Sprache der Beschilderung und der Notfallzentrale nicht verstehen.
Was sagt die Richtlinie VDI 4705?
Die Richtlinie VDI 4705 regelt die organisatorische und technische Abwicklung von Notrufen von in Aufzügen eingeschlossenen Passagieren. Ziel der Richtlinie ist, dass sich eingeschlossene Personen bemerkbar machen können. Die VDI 4705 richtet sich an Arbeitgeber bzw. Betreiber, Bauherren, Architekten, Fachplaner, Prüforganisationen, Montage- und Instandhaltungsunternehmen, sowie an den Notdienst. Sie gilt für die Betrachtung und Bewertung des Notrufmanagements von neuen und bestehenden Aufzügen. Diese Richtlinie wird aufgrund von gesetzlichen, normativen und technischen Änderungen derzeit überarbeitet.
Zusammengefasst schreibt die VDI 4705 vor, dass der Betreiber einer Aufzugsanlage sicherstellen muss, dass auf Notrufe aus einem Aufzug in angemessener Zeit reagiert wird und sachgerechte Befreiungsmaßnahmen durchgeführt werden. Er muss aus vielen technischen und organisatorischen Lösungenen eine für den jeweiligen Einzelfall geeignete Umsetzung festlegen. Das gewählte Notrufmanagement muss dokumentiert und regelmäßig überprüft werden.
Gemäß VDI 4705 ist zu beachten, dass Aufzüge auch von Menschen benutzt werden, die den Notruftaster nicht bedienen können oder mit der Bedienung nicht vertraut sind, wie Kinder, Menschen mit körperlichen Einschränkungen (z. B. Mobilität, visuell, auditiv) und Menschen ohne erforderliche Sprachkenntnisse. Ist die Benutzung des Aufzugs durch Personen, die die Notrufeinrichtung nicht betätigen können, nicht ausgeschlossen, müssen Maßnahmen (z. B. Lastwiegesystem, optische Systeme, Betriebsüberwachungssysteme) umgesetzt werden, um zu verhindern, dass Personen unbemerkt eingeschlossen werden.
Was hat sich mit der amerikanischen Richtlinie ASME A17.1-2019 geändert?
Mit der ASME A17.1-2019 hat die American Society of Mechanical Engineers in Nordamerika erstmals eine Norm geschaffen, die auch solche Passagier-Gruppen berücksichtigt, deren Hörsinn oder Sprachvermögen beeinträchtigt ist. Ein Notruf muss künftig zusätzlich zum Sprachkanal auf einem weiteren Weg abgesetzt werden können, nämlich nonverbal. Dafür muss die Notrufeinrichtung zusätzlich mit einem System ausgestattet werden, das eine textbasierte Chatfunktion zwischen dem eingeschlossenen Passagier und autorisiertem Personal in der Notrufzentrale ermöglicht. Zusätzlich sind Kameras vorgeschrieben, die dem autorisierten Personal im Notruffall einen Blick in die Kabine ermöglichen.
Bleibt der 2-Sinne-Notruf ein amerikanisches Phänomen?
Es ist stark davon auszugehen, dass der 2-Sinne-Notruf zum weltweiten Standard wird. Vereinzelt sind Bestandteile von ASME A17.1-2019 bereits in Ausschreibungen europäischer Bauprojekte aufgenommen worden. In einigen Normenausschüssen wird eine Implementierung des 2-Sinne-Notrufs in nationale Vorschriften schon diskutiert und die Richtlinie VDI 4705 fordert eine Notruflösung, die von allen Personen bedient werden kann. Aufzughersteller und -betreiber tun also gut daran, schon heute Lösungen zu berücksichtigen, die über die aktuellen Forderungen der DIN EN 81-28 hinausgehen.
Displays: Einsatzmöglichkeiten auch jenseits der Barrierefreiheit
Im Notruffall erfüllen Displays mit Zwei-Sinne-Kommunikation die Anforderungen der neuen Normen: Sie bieten den textbasierten Kommunikationskanal (in verschiedenen Sprachen) mit der Notrufzentrale. Die Kommunikation kann dabei per Touch-Funktion des Displays oder über die Tasten des Kabinentableaus erfolgen. Auch der Anschluss einer Kamera für den Notruffall an das Display ist möglich.
Aber auch darüber hinaus können Displaysysteme für die Betreiber öffentlicher Gebäude Vorteile bieten: Im Normalbetrieb des Aufzugs können sie z. B. für die Darstellung von Nachrichten, Informationen, Mieterverzeichnissen und Lageplänen genutzt werden, aktuelle Termine und Multimediadaten darstellen.
flexyPage®: erprobtes Display-System mit Zwei-Sinne-Notruf
Das flexyPage Smart Display System mit integriertem Zwei-Sinne-Notruf ist eine erprobte und einbaufertige Lösung, welche die (künftigen) Anforderungen der europäischen, deutschen und nordamerikanischen Normen zur Barrierefreiheit erfüllt. Die Displays lassen sich in Aufzügen und Notrufsäulen jeder Marke und jedes Typs nachrüsten und sind kompatibel mit allen handelsüblichen Notrufgeräten.
Die Displaylösung erweitert bestehende Sprachnotrufsysteme um die textbasierte Chatfunktion inklusive Übersetzungsfunktion und optionaler Videoverbindung in die Kabine. Personen können in verschiedenen Sprachen via Touch-Funktion oder mittels Tasten mit der Notrufzentrale kommunizieren. In der Notrufzentrale kommt der flexyPage Messenger zum Einsatz, der die dort vorhandenen Systeme für die Verwaltung der Notrufe sinnvoll erweitert.
flexyPage Displays stehen in verschiedenen Bauformen und Größen von 7 Zoll bis 46 Zoll zur Verfügung. Sie sind sehr widerstandsfähig gegen Vandalismus. Im Normalbetrieb können sie eine große Bandbreite an Aufzugsignalen, Multimediadaten und Informationen darstellen. Detaillierte Informationen zum barrierefreien Zwei-Sinne-Notruf finden Sie auf der Produktwebseite: flexypage.de/de/flexypage-messenger
flexyPage®
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